In Wirklichkeit sind bayerische Biergärten älter als zwei Jahrhunderte. Sie entstammen der langen Tradition der Bierbrauer, die ihren im Winter gebrauten Gerstensaft das Frühjahr und den Sommer über in großen Kellern lagerten. Solche waren bspw. am Hochufer der Isar in München, wo sich noch heute Hofbräukeller und die Paulanerbrauerei am Nockherberg befinden. Es bürgerte sich ein, dass die Brauereien in diesen Biergärten auch Bier verkauften, also außerhalb der normalen Gaststätten. Als die Bierproduzenten auch anfingen Speisen zusammen mit dem Bier zu verkaufen, protestierten die Gastwirte. Zu Schlichtung des Streits erließ König Maximilian I. Joseph von Bayern am 4. Januar 1812 ein Dekret, das den Verkauf von Speisen in Biergärten untersagte. Vielmehr erhielten die Bürger das Recht selbst Brotzeiten in die Biergärten mitzunehmen. Die Bayerische Biergartenverordnung von 1999 bestätigte grundsätzlich diese Position.
Hier ist die Übersicht der bisher erschienen Nachrichten zu Bier und Brauereien:
In Wirklichkeit sind bayerische Biergärten älter als zwei Jahrhunderte. Sie entstammen der langen Tradition der Bierbrauer, die ihren im Winter gebrauten Gerstensaft das Frühjahr und den Sommer über in großen Kellern lagerten. Solche waren bspw. am Hochufer der Isar in München, wo sich noch heute Hofbräukeller und die Paulanerbrauerei am Nockherberg befinden. Durch das typische Erscheinungsbild der Biergärten und Gebräuche beim Essen und Trinken hat sich eine Biergartenkultur entwickelt. Diese lebt einerseits von den Klischees, andererseits vom weltoffenen Wesen der Biergartenbesucher. Die vor 200 Jahren geschaffenen Regeln für Biergärten gelten bis heute. Das hätte sich auch der damalige bayerische König König Maximilian I. Joseph auch nicht denken können.
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