Vor mehr als fünfzehn Jahren fingen die ersten deutschen Brauereien an, verstärkt alkoholfreies Bier anzubieten. Mit dieser neuen Biersorte wurde ein Weg eingeschlagen die Änderungen bei der Promillegrenze, im Ess- und Trinkverhalten der Bevölkerung zu berücksichtigen. Denn es entwickelte sich ein steigendes Bewusstsein für einen gesunden Lebensstil und der Wunsch, körperlich und geistig fit zu bleiben, weckten das Interesse an neuen Produkten, die diese Bedürfnisse erfüllten. Zumal die Auswirkungen von Alkohol unbestreitbar auch ihre negativen Seiten haben.
Stammwürze: 7 - 12%
Alkoholgehalt: unter 0,5%
Bierart: obergärig und untergärig
Charakteristik: Alkoholfreies Bier gibt es in vielen Geschmacksrichtungen, z. B. als Pilsner, Alt, Kölsch oder Weizenbier
Brauprozess: Wie alle deutschen Biere aus Malz, Hopfen, Hefe und Wasser (Reinheitsgebot); während der Gärung wird entweder die Bildung von Alkohol vermindert oder der Alkohol nach der Gärung weitgehend entfernt
Ob Pils und Weizenbier oder auch regionale Spezialitäten wie Kölsch oder Alt: Alkoholfreies Bier ist so vielseitig, dass jeder auf seinen Geschmack kommt. Deshalb überrascht es nicht, dass sich alkoholfreies Bier seinen festen Platz im Markt erobert hat. Der jährliche Verbrauch hat sich bei rund 2,5 Millionen Hektolitern eingependelt.
Vor allem Verschärfungen der Gesetze im Straßenverkehr, brachte dieser neuen Biersorte Erfolg. Denn der Verlust des Führerscheins kann für die Berufsausübung schädlich sein und ist v. a. auf dem Land mit starkem Mobilitätsverlust verbunden, ganz zu schweigen vom Schaden dann man anderen Verkehrsteilnehmern zufügen kann.Wer fahren muss und nicht auf Bier verzichten will, steigt auf Alkoholfreies um.
Wie jedes andere Bier wird auch das alkoholfreie nach dem Deutschen Reinheitsgebot gebraut: aus Hopfen, Malz, Hefe und Wasser. Beim Brauprozess vergären diese Rohstoffe, und es bildet sich auf natürlichem Wege Alkohol. Um diesen Alkoholgehalt so weit wie möglich zu reduzieren, haben die Brauer zwei unterschiedliche Verfahren entwickelt: Entweder wird die Bildung von Alkohol während des Gärprozesses eingedämmt oder der Alkohol wird dem Bier nach abgeschlossenem Brauvorgang wieder entzogen.
Ein winziger Rest Alkohol bleibt zur geschmacklichen Abrundung auch im alkoholfreien Bier. Nach gesetzlichen Maßgaben darf ein Getränk als "alkoholfrei" bezeichnet werden, wenn der Alkoholgehalt 0,5 Prozent nicht überschreitet. Selbst Fruchtsäfte dürfen nach dieser Vorgabe Spuren von Alkohol enthalten. Sie müssen allerdings so gering sein, dass sie keinen nachweisbaren Einfluss auf die Konsumenten haben, auch nicht auf besonders empfindliche Menschen wie Kranke oder Kinder. Für Biere mit weniger als 0,5 Volumenprozent ist das wissenschaftlich gesichert und die meisten Marken liegen weit unter diesem Wert. Somit können sich auch Autofahrer ein kühles Bier trinken, aber nicht vergessen: Alles in Maßen.
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